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Das Urheberrecht begegnet einem im Internet nahezu in gleicher Art und Weise wie in der "realen" Welt auch. Denn das Urheberrecht schützt keine Gegenstände, sondern die dahinterstehende geistige Leistung. Auch Darstellungen virtueller Art unterliegen daher dessen vollen Schutz. Was viele nicht wissen: Das Urheberrechtsgesetz beinhaltet auch strafrechtliche Straftatbestände. In den Medien erfährt man daher immer häufiger sogar von Hausdurchsuchungen, die von der Staatsanwaltschaft zum Beispiel wegen der illegalen Nutzung von File-Sharing-Systemen durchgeführt werden. Auf zivilrechtlicher Ebene wird Urheberrecht häufig bei der Übernahme von relevant. Dabei sollte man berücksichtigen, dass Urhebrrechtsverletzungen nicht nur strafbar, sondern auch ein teuer Spaß werden können, da Gerichte regelmäßig Streitwerte von 6.000,00 € und aufwärts ansetzen.Wir haben Erfahrung mit der Wahrnehmung der Interessen von sowohl Rechteinhabern als auch zu Recht oder zu Unrecht Abgemahnten. Sprechen Sie uns einfach an!
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