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lampmannbehn.de - Tätigkeitsfelder - Presse- und Medienrecht

Tätigkeitsfelder - Presse- und Medienrecht

 
 
Meist treffen zwei Grundrechte im Presse- und Medienrecht aufeinander: Das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Grundgesetz) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen (Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, § 823 BGB).

Mit dem Internet hat das Rechtsgebiet in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Internetforen, Blogs, Wikis und andere Online-Publikationen bergen ein erhebliches Konfliktpotential - nicht zuletzt wegen der weltweiten Verbreitung, an die ein klassisches Medium wie eine Tageszeitung nicht herankommt. Nicht selten kommt es vor, dass etwa private Details über Personen oder deren Fotos leichtfertig und mit Namensnennung weltweit im Internet verbreitet werden. Oft machen sich die Verantwortlichen zu wenig Gedanken darüber, dass auch im Internet die publizistiche Sorgfaltspflicht gilt und die Grundsätze des Presserechts auch Online Geltung beanspruchen.

Natürlich können sich die Verantwortlichen für Online-Medien auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen. Sie müssen gleichzeitig aber auch die Persönlichkeitsrechte derjenigen achten, über die sie berichten. Wichtig ist in diesem Bereich auch die Unterscheidung zwischen Meinungen und Tatsachen. Wenn falsche Tatsachen verbreitet werden (z.B.: "Herr XY ist vorbestraft"), so kann sich derjenige, der dies besseren Wissens behauptet in keinem Fall auf die Meinungsfreiheit berufen.

Geschädigte haben viele Möglichkeiten, hier zu Ihrem Recht zu kommen: Unterlassung, Schadensersatz, Gegendarstellung oder Widerruf der Berichterstattung kommen dabei in Betracht.

Streitigkeiten in diesem Bereich werden in den kommenden Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen. Wir konnten in zahlreichen Verfahren Erfahrung auf dem Gebiet des Presserechts mit besonderem Bezug zum Internet sammeln.
 
  • Wird Ihr Unternehmen von Blogs oder in Foren boykottiert?


  • Verbreitet jemand Unwahres oder beleidigt Sie?


  • Wird Ihre Publikation (Blog, Zeitung, Online-Dienst) auf Unterlassung in Anspruch genommen?


  • Sie wünschen Rat über die Zulässigkeit Ihrer Berichterstattung?


Sprechen Sie uns einfach an!

Aktuelle Entscheidungen zum Thema finden Sie hier



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