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lampmannbehn.de - Tätigkeitsfelder - Marken- und Domainrecht

Tätigkeitsfelder - Marken- und Domainrecht

 

Die im Internet wohl bekannteste Marke ist zurzeit Google. Der Aufbau einer Marke ist langwierig und teuer. Dementsprechend wichtig ist die Verteidigung dieses Schutzrechts. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Markenanmeldung, als auch bei der ständigen Überwachung und Pflege dieses Vermögensbestandteils. Falls Sie von einem Schutzrechtsinhaber in Anspruch genommen werden, also eine Abmahnung erhalten haben, unterstützen wir Sie ebenfalls.

Was ist bei der Registrierung von Domains zu beachten?

Die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung von Rechten Dritter steigt im Marken- und Domainrecht insbesondere bei einer Kollision mit geschützten Namen und Marken. Nehmen wir an, Herr Müller aus Berlin ist Inhaber eines Spülmaschinen-Fachgeschäftes und sucht nach einem passenden Domainnamen.

Achtung Markennamen !

“Kurz und prägnant muss er sein”, denkt Müller, während vor seinem geistigen Auge der Name “www.müller.de” erscheint. Eine Anfrage ergibt, dass die Domain glücklicherweise noch zu haben ist. Soll er zugreifen?
Die Antwort lautet: Nein! Es gilt zwar die grundsätzliche Regel “first come, first serve”, nach der derjenige, der sich die Domain zuerst eintragen lässt, den Vorrang genießt. Auch hat Müller an seinem eigenen Namen das Namensrecht nach § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieses Recht kollidiert aber hier mit dem Markenrecht einer großen Molkerei gleichen Na­mens. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall “Shell.de” dazu die folgende Wertung vorgenommen:
Wenn einer der beiden (gleichen) Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.

Fazit: Vorsicht bei Domains, bei denen die Möglichkeit einer Verwechslungsgefahr mit einer bekannten Marke besteht!

Achtung Gattungsbegriffe!

“Nun gut”, denkt sich Müller und besinnt sich auf seine konkrete Tätigkeit als Spülmaschinenverkäu­fer: “www.spülmaschinen.de klingt auch nicht schlecht.” Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Begriff, der die Gattung Spülmaschine beschreibt.

Auch hier ist jedoch äußerste Vorsicht geboten. Aus dem Schneider ist Müller jedenfalls dann, wenn er bereits Inhaber der Domain “spuelmaschinen.de” war. Dann sollte er sogar zugreifen, um sich auch die korrekte Schreibweise für seine Seite mit Umlaut zu sichern. Andernfalls aber drohen ihm möglicherweise wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das gilt insbesondere, wenn die Gefahr besteht, dass Müller mit seiner neuen Präsenz dem Inhaber von “spuelmaschinen.de” das Wasser - sprich: die Kunden - abdreht. Die Rechtsprechung hat in diesem Bereich (z.B. bei rechtsanwalt.de, wirtschaft.de) etwa unter dem Gesichtspunkt der “Kanalisierung von Kun­denströmen” in der Vergangenheit Wettbewerbsverstöße im Einzelfall bejaht. Das gilt übrigens auch bei den so genannten “Vertipperdomains” wie etwa “mller.de”.

Fazit: Vorsicht bei Gattungsbegriffen, vor allem wenn Kunden von Mitbewerbern “abgefan­gen” werden könnten.


Was ìst jetzt zu tun?

Eine Lösung für Herrn Müller lautet : “www.spülmaschinen-müller.de”, vorausgesetzt, dass hier keine Verwechslungsgefahr mit einer bestehenden Domain besteht.

Gerade bei Markenrechtsverletzun­gen kann schon in der Registrierung, nicht erst in der Verwendung eines Domainnamens ein unbefugter Namensgebrauch liegen. Deshalb gilt: Mögliche Rechtsverletzungen sollten durch eine eingehende Prüfung vor der Registrierung erfolgen.

Recherchieren Sie also spätestens nach der Vormerkung und vor der eigentlichen Registrierung bei einem Provider, ob Sie mit der Registrierung Rechte Dritter verletzten.


  • Benutzt jemand "Ihren" Namen als Domain?


  • Sie haben Fragen zur Zulässigkeit der Registrierung von Domain- oder Markennamen?


  • Sie werden wegen Markenverletzungen auf Unterlassung in Anspruch genommen?


  • Sie wünschen eine umfassende Beratung auf diesem Gebiet?


Sprechen Sie uns einfach an!

Aktuelle Entscheidungen zum Thema finden Sie hier



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