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Allgemeines Die Kosten anwaltlicher Beratung und Dienstleistung werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Wir rechnen unsere Arbeit - wenn möglich - nach dem so geannten Geschäfts- bzw. Streitwert ab. Einen Kostenrechner finden sie hier. Falls dies zweckmäßig erscheint, vereinbaren wir mit Ihnen einen Stundensatz, dieser liegt zwischen 240,00 € und 390,00 € pro Stunde, je nach dem wie der Fall gelagert ist. Warum ist der Anwalt so "teuer"?
Wir werden oft gefragt, warum der anwaltliche Rat so kostenintensiv ausfällt. Ein Anwalt muss, vergleichbar mit einem Architekten, der für seine Berechnungen einzustehen hat, für den erteilten Rat die Haftung übernehmen. Das bedeutet, dass er bei Fehlinformationen für einen eventuell deswegen eingetretenen Schaden in Regress genommen werden kann. Abhängig von der Sache, in der Rat erteilt wurde, können hier schnell hohe Schadenssummen zusammenkommen. Daher tragen Rechtsberater ein hohes finanzielles Risiko, welches nur teilweise durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann.
Honorar nach RVG (ab 01.07.2004)
Bei einer Honorarfestsetzung nach dem RVG bestimmt zunächst ein Gebührenkatalog (Vergütungsverzeichnis), für welche Tätigkeiten des Anwalts welcher Gebührensatz abgerechnet werden kann. Für die außergerichtliche Tätigkeit etwa ist ein Gebührenrahmen zwischen 0,5 und 2,5 vorgesehen. Welcher Gebührensatz anzusetzen ist, regelt sich dabei nach der Gesamtheit der Umstände des Falles, also etwa Art und Umfang der Tätigkeit oder Bedeutung der Sache für den Mandanten. Aber auch die Vermögensverhältnisse des Mandanten, die Komplexität der Materie oder das Haftungsrisiko des Anwalts nehmen Einfluss auf die Höhe des Honorars. Die Höhe des Honorars bestimmt sich dann nach dem so genannten Gebührenstreitwert oder Gegenstandswert. Je höher dieser liegt, umso höher ist das gesetzlich zu veranschlagende Honorar. je nach Schwierigkeitsgrad, Honorarhöhe und sonstigen Umständen des Einzelfalles.
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