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BGH Urteil vom 07.04.05 I ZR 314/02 "Internet-Versandhandel" Ist es irreführend, im Internetversandhandel für Waren zu werben, die nicht in angemessener Menge verfügbar sind? Handelt es sich um eine Irreführung, wenn Hinweise auf Lieferfristen nicht auf der Eingangsseite sondern einer nachgelagerten Seite vorhanden sind? Diese Fragen hat der BGH deutlich beantwortet. 1. Es gilt der Grundsatz, daß eine Irreführung vorliegt, wenn für Ware geworben wird, die nicht in angemessener Menge zur Verfügung steht. Dieser Grundsatz gilt in modifizierter Form auch für den Versandhandel im Internet. Hier erwartet der Käufer, daß die angebotene Ware unverzüglich versendet werden kann. Allerdings kann der Verkäufer auch Lieferzeiten angeben. Diesbezüglichdarf der Käufer erwarten, daß die Angebote hinsichtlich der Lieferzeiten im Internetversandhandel ständig aktualisiert werden. 2. Es liegt keine Irreführung vor, wenn die Lieferzeit der Ware nicht auf der Eingangsseite sondern auf einer nachgelagerten verlinkten Produktseite angegeben wird. |