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lampmannbehn.de - Entscheidungen - Wettbewerbsrecht

500 DM-Gutschein für Autokauf

BGH
Urteil vom 09.06.2004
I ZR 187/02


500 DM-Gutschein für Autokauf

UWG § 1

Die Werbung eines Fahrschulunternehmens, jeder Fahrschüler erhalte zur bestandenen
Prüfung einen Gutschein in Höhe von 500 DM für einen Fahrzeugkauf
bei einem bestimmten Autohaus, ist kein unlauteres Wettbewerbsverhalten.



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