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Landgericht Hamburg 315 O 296/07 B E S C H L U S S vom 26.3.2007 In Sachen - Antragstellerin – gegen - Antragsgegner – beschließt das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Schneider im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird dem Antragsgegner bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EJR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) v e r b o t e n, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internethandelsplattform eBay, xxx zu bewerben 1. und dabei im Rahmen einer Widerrufsbelehrung drauf hinzuweisen, der Verbraucher könne den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen; 2. und/oder dabei im Rahmen einer Widerrufsbelehrung ohne weitere Erläuterung zu behaupten: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. "; 3. und/oder zu erklären, bei einem Widerruf oder einer Rückgabe werden unfreie Pakete nicht angenommen; 4. und/oder ohne anzugeben, ob der genannte Preis die Umsatz-/Mehrwertsteuer enthält; 5. und/oder dabei die eigenen Angebote durch die Angabe von Preisen, denen ein Preis gegenübergestellt wird, welcher ohne weitere Erläuterungen mit der Bezeichnung „UVP“ versehen ist zu bewerben; 6. und/oder dabei im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erklären: „Meine Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, "; 7. und/oder dabei im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erklären: „Der Vertrag ist geschlossen, wenn ich die Annahme der Bestellung bestätige oder die Lieferung ausgeführt habe. "; 8. und/oder im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erklären: „Bei Stornierung des Auftrags seitens des Kunden erhebe ich Stornierungsgebühren in Höhe von fünf Prozent des Bestellwertes, mindestens jedoch 10 Euro.“; 9. und/oder im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln: „Ich behalte mir das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentliche" Merkmale an den jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikeln, jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalte ich mir das Recht der Berichtigung vor. "; 10. und/oder dabei im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln: „Für den Fall, dass ich ein konkretes Angebot gemacht habe, bin ich, soweit nichts anderes vereinbart ist, zwei Wochen an die in meinem Angebote enthaltenen Preise gebunden "; 11. und/oder durch besondere farbliche Gestaltung und durch animierte Grafiken oder in sonst besonders hervorgehobener Weise auf den Text „keine ebay Gebühr- hinzuweisen wenn dies alles wie in Anlage ASt 1 und ASt 2 geschieht. II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von EUR 20.000,-- zur Last. |