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BGH Beschluß vom 13.10.2004 I ZB 4/02 "il Padrone / Il Portone" Wie ähnlich sind sich die Wortmarken "il Padrone" und "Il Portone"? Im Jahr 1995 wurde die Wortmarke "Il Portone" für die Gruppe "Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)" eingetragen. Bereits im Jahr 1980 wurde die Wortmarke "il Padrone" für "Weine aus Italien" eingetragen. Die Inhaber der Wortmarke "il Padrone" haben Widerspruch gegen die Eintragung der Wortmarke "Il Portone" erhoben. Zunächst wurde durch die zuständige Stelle die Löschung der Marke beabsichtigt. Hiergegen hat die Inhaberin der Marke "Il Portone" Beschwerde eingelegt. Nachdem das Bundespatengericht die Beschwerde zurückgewiesen hat wandte sich die Markeninhaberin mit einer Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof. Sowohl das Bundespatentgericht als auch der Bundesgerichtshof haben entschieden, daß eine Verwechslungsgefahr der beiden Wortmarken besteht. Hierbei wurde zum einen darauf abgestellt, daß die Wortmarken für Produktbereiche eingetragen wurden, die eine hohe Überscheidung haben. So umfaßt der Bereich "alkoholische Getränke" den Bereich "Weine aus Italien" komplett. Nach beiderlei Ansicht weisen die Marken eine Ähnlichkeit auf, die zu einer Verwechslungsgefahr führt. Hierbei wurde zum einen auf den vorangestellten Artikel "il" abgestellt, welcher auf die sprachliche Herkunft der Marke schließen lasse und insofern auch die geographische Herkunft bestimme. Die beiden nachfolgenden Worte "Padrone" und "Portone" seien in der deutschen Sprache nicht gebräuchlich und weisen insofern keine Unterscheidungskraft hinsichtlich des Sinngehaltes auf. Da sie im Klangbild auch noch ähnlich seien bestehe hier eine Verwechslungsgefahr. Im Ergebnis ist die zeitlich nachfolgende Marke zu löschen. |