Relaunch!

Unsere neue Website finden Sie unter: www.lbr-law.de

Zur neuen Website
SUCHEN »
Dienstag, 7. Februar 2012   
STARTSEITE   
WIR   
TäTIGKEITSFELDER   
INFOS & AKTUELLES   
ENTSCHEIDUNGEN   
SERVICE   
IMPRESSUM   


SOFORT-KONTAKT
E-Mail: info@lampmannbehn.de
Telefon: 0221 / 2716733-0
Fax: 0221 / 2716733-33

AUS UNSEREM BLOG
07.02.2012
Veröffentlichung des Bilds eines Fotografen auf Twitter unzulässig
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 11. Janua...

06.02.2012
Online-Händler können aufatmen – 14 Tage Widerrufsfrist auf eBay in Ordnung
Das Landgericht Dortmund (LG Dortmund, Beschluss ...

03.02.2012
Rabattmodelle bei Arzneimittel-Reimporten sind grundsätzlich zulässig
Die Richter des I. Zivilsenates des Bundesgericht...

02.02.2012
Postfach als Widerrufsadresse nicht ausreichend
Der BGH hat in einer Presseerklärung (zu einem Urt...


lampmannbehn.de - Entscheidungen - Markenrecht

il Padrone / Il Portone - Wie ähnlich darf Wein klingen?

BGH
Beschluß vom 13.10.2004
I ZB 4/02
"il Padrone / Il Portone"

 

Wie ähnlich sind sich die Wortmarken "il Padrone" und "Il Portone"?

Im Jahr 1995 wurde die Wortmarke "Il Portone" für die Gruppe "Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)" eingetragen. Bereits im Jahr 1980 wurde die Wortmarke "il Padrone" für "Weine aus Italien" eingetragen. Die Inhaber der Wortmarke "il Padrone" haben Widerspruch gegen die Eintragung der Wortmarke "Il Portone" erhoben. Zunächst wurde durch die zuständige Stelle die Löschung der Marke beabsichtigt. Hiergegen hat die Inhaberin der Marke "Il Portone" Beschwerde eingelegt. Nachdem das Bundespatengericht die Beschwerde zurückgewiesen hat wandte sich die Markeninhaberin mit einer Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof.
Sowohl das Bundespatentgericht als auch der Bundesgerichtshof haben entschieden, daß eine Verwechslungsgefahr der beiden Wortmarken besteht. Hierbei wurde zum einen darauf abgestellt, daß die Wortmarken für Produktbereiche eingetragen wurden, die eine hohe Überscheidung haben. So umfaßt der Bereich "alkoholische Getränke" den Bereich "Weine aus Italien" komplett. Nach beiderlei Ansicht weisen die Marken eine Ähnlichkeit auf, die zu einer Verwechslungsgefahr führt. Hierbei wurde zum einen auf den vorangestellten Artikel "il" abgestellt, welcher auf die sprachliche Herkunft der Marke schließen lasse und insofern auch die geographische Herkunft bestimme. Die beiden nachfolgenden Worte "Padrone" und "Portone" seien in der deutschen Sprache nicht gebräuchlich und weisen insofern keine Unterscheidungskraft hinsichtlich des Sinngehaltes auf. Da sie im Klangbild auch noch ähnlich seien bestehe hier eine Verwechslungsgefahr. Im Ergebnis ist die zeitlich nachfolgende Marke zu löschen.



Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum Partnerschaft - AG Essen PR 1861, Stadtwaldgürtel 81-83 50935 Köln | Tel. 0221 / 2716733-0 | Fax 0221 / 2716733-33

Lampmannbehn.de | Medienanwalt | Anbieterkennzeichnung | Links | LBR BLOG