OLG Hamburg: Poppen heisst nicht Popcorn machen

Gerichte beschäftigen sich manchmal auch mit ganz profanen Dingen:

OLG Hamburg, Urteil vom 19. 12. 2002 – 5 U 79/02 (Corn Pops/Rice Pops):
“Entgegen der Annahme der Bekl. ist den angesprochenen Verkehrskreisen, zu denen auch die Mitglieder des Senats gehören, keineswegs seit frühester Kindheit die Herstellung von Popcorn als „poppen” bekannt. Den Begriff „poppen” kennen die Senatsmitglieder zwar, allerdings nicht von Kindesbeinen an, sondern erst etwa seit der Pubertät und in einem völlig anderen Zusammenhang, was hier aber nicht vertieft zu werden braucht. Die Verbindung zu Popcorn hilft also nicht weiter”

(la)

Arno Lampmann

Über Arno Lampmann

Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Ein Kommentar zu OLG Hamburg: Poppen heisst nicht Popcorn machen

  1. herrliches Zitat… das wird direkt mal notiert und bei passender Gelegenheit querverwertet :D

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