Abmahnen auf hohem Niveau
Oha, es schreibt eine namhafte Kanzlei eine mehrseitige textbausteinlastige Abmahnung an einen eBay-Händler:
"Unsere Mandantin brauchen wir nicht näher vorzustellen. [...] sind Sie verpflichtet, die unserer Mandantin entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 2 000 000 Euro zu erstatten"
Ja, wenn die Großkanzlei für eine bekannte Markeninhaberin abmahnt, lässt man sich eben nicht lumpen. Rund 10.000 Euro für "einen Brief" sind da gerne mal drin (behauptet man wenigstens), während sich der gemeine "Abmahnanwalt" meist mit Gegenstandswerten von 5.000 Euro aufwärts begnügt. Es könnte sich auch versehentlich eine Null zuviel eingeschlichen haben, aber zweihundert Mille sind ja auch ein ordentlicher Gegenstandswert... (zie)
8 Comments:
Spinne nur ich?
Ich gehe immer von einem Regelstreitwert bei Markensachen von € 50.000.- aus; ich sehe nicht, wie man sich bei einem halbwegs normalen Ebay-Fall darüber hinausarbeiten kann. Wir wären also beim zwanzigfachen.
Dieser Post wurde vom Autoren entfernt.
Der Markeninhaber beruft sich (ohne Tippfehler, wie sich herausstellte) auf sein wirtschaftliches Interesse an der Unterlassung. Die Selbsteinschätzung beginnt da ganz ganz weit oben...
2 Mio? Oh mein Gott, was ist das für eine Marke?
Villeicht so (weiß aber nicht ob rechtlich möglich):
Die Forderung anerkennen und dann Privatinsolvenz anmelden, dann kann die Kanzlei sich über eine monatliche Zahlung von villeicht 100 EUR (über die 6 Jahre Wohlverhaltenphase) "freuen"
Gibt es von Apple eine Prämie, wenn man einen eBay-Händler findet, der in und aus den USA gefälschte iPhones als echte verkauft?
Gibt es zu diesem Fall bereits eine Folgeentscheidung durch ein Gericht?
Habe leider auch so ein Schreiben bekommen! Was soll ich nun machen? Ich habe 5 "falsche iPhones" bei Ebay und www.iphone24-shop.com verkauft. Und es wird von einem Streitwert von 2.000.000 Euro ausgegangen. Demnach kostet mich allein das Schreiben über 13.000 Euro. Hat jemand einen Rat für mich?
Gruß Karen
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